Replik der BSB auf Richtigstellung des Stadtrats

 

Der Stadtrat veröffentlicht Fakten zu den Themen Soziale Kosten, Sparprogramm, Sportanlagen, UNICEF-Label, Verkehr, Verwaltungsstellen und Zentrale Stadtverwaltung. Damit werden Aussagen in der von der Beobachter Stadt Bülach verbreiteten Broschüre richtig gestellt.

Bemerkung der BSB: Es geht um unterschiedliche Meinungen, welche richtig und welche falsch sind, wird sich weisen. Die einen als Fakten zu deklarieren, scheint uns etwas vermessen.

Soziale Kosten

Aufgefallen ist die Aussage, dass die Sozialhilfequote Bülachs über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.
Tatsache ist, dass sich die Sozialhilfequote Bülachs positiv entwickelt. Ende 2012 lag sie bei 3.8%, Ende 2013 bei 3%. Damit liegt Bülach unter dem schweizerischen Durchschnitt von 3.1% und deutlich tiefer als der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden, welcher 3.5% beträgt.

Antwort BSB: Die von BSB veröffentlichten Zahlen sind dem Statistischen Atlas der Schweiz entnommen, was jeder Bürger selbst nachprüfen kann. Der Stadtrat weiss das, weshalb seine Richtigstellung tendenziös ist.

Sparprogramm

Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat die finanzielle Lage mit „dem Verschieben von Investitionen und einer Steuerfusserhöhung in Griff zu bekommen glaubt“.
Tatsache ist, dass der Stadtrat das Sparprogramm 17 lanciert hat (Medienmitteilung vom 1. Oktober 2013) mit dem Ziel, Ausgaben und Einnahmen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dies wird erreicht, indem alle Leistungen überprüft, Ausgaben gesenkt und Einnahmen verbessert werden. Zudem hat er Investitionsprojekte entweder verschoben oder gestrichen.

Antwort BSB: Was der Stadtrat im Oktober 2013 veröffentlichte, hat die Finanzen eben nicht ins Gleichgewicht gebracht. Es bedurfte dazu der Budgetrückweisung durch das Parlament. Lieber Stadtrat, bitte korrekt argumentieren

Sportanlagen: Gross-Sporthalle auf dem Areal des Sportzentrums Hirslen

Falsch ist die Aussage, dass die geplante Gross-Sporthalle in der Hirslen konzeptlos sei und weder durchdacht noch finanzierbar.
Tatsache ist, dass die Gross-Sporthalle das Produkt einer engen Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, der Betriebsleitung Hirslen und dem Architekten Ueli Schneider ist. Gemeinsam wurden die Bedürfnisse geklärt und ein Konzept erstellt. Dieses entspricht auch den Anforderungen an eine Turnierhalle. Die Gross-Sporthalle wurde im Rahmen einer Totalunternehmer-Submission ausgeschrieben. Damit entsprechen das Projekt und die Kosten den Marktbedingungen.

Antwort BSB: Über die Finanzierung steht nichts im Antrag an den Gemeinderat. Kein Wort über die Benutzungsgebühren und die Auswirkung der Betriebskosten auf den Steuerfuss. Die Halle passt nicht ins Sportanlagenkonzept der Stadt Bülach, ja sie würde gar die Sportanlage Hagenbuechen verhindern. Wer glaubt, dass konzeptionell geplant wurde, wenn der KV innert 7 Monaten von 5 auf 18 Millionen steigt?

Falsch ist die Aussage, dass in der Vorlage zur Gross-Sporthalle nirgends erwähnt sei, dass das seitliche Wohngebäude abgebrochen werden müsse mit entsprechendem Substanzwert-Verlust.
Tatsache ist, dass die Abrisskosten für die Wohngebäude in der Kostenaufstellung selbstverständlich aufgeführt sind. Die beiden Wohnungen sind bei geringem Mietzinspotential massiv sanierungsbedürftig. Beim Abriss handelt es sich also um keinen Substanzwert-Verlust.

Antwort BSB: Unglaublich, diese Feststellung! Also sind Gebäude aus den Siebzigerjahren abzubrechen und wertlos. Wenn wir unsere Steuererklärung ausfüllen, haben unsere Wohnungen aus den Siebzigerjahren noch einen grossen Wert, den uns das städtische Steueramt vorgibt. Dieses Beispiel zeigt, wie in der Verwaltung unter Absegnung des Stadtrates mit dem Volksvermögen umgegangen wird!

Sportanlagen: Sport- und Erholungspark Erachfeld

Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat nicht ausreichend transparent gemacht habe, dass „Hagenbuechen in der Zone EB“ mit dem Bundesgerichtsentscheid nicht gestorben sei.
Tatsache ist, dass der Stadtrat die Bebaubarkeit des bereits heute rechtskräftig eingezonten Gebiets im Erachfeld weiter verfolgt. Denn dieses steht als mittel- bis langfristige Option für das Realisieren von Sportinfrastruktur zur Verfügung (Medienmitteilung vom 22. August 2012). Aufgrund der nicht in allen Details geklärten Rechtslage beträgt der notwendige Zeithorizont allerdings ungefähr zehn Jahre.

Antwort BSB: Das ist eine unbehelfliche Rechtfertigung, nachdem in den letzten acht Jahren nichts unternommen wurde, Hagenbuechen zu planen und die Sportanlagen umzusetzen. Wenn es stimmt, dass der Stadtrat in Hagenbuechen auf Basis des schon vor Jahren ausgearbeiteten Konzepts weiterplant, dann würde er die Grosssporthalle Hirslen nicht beantragen. Hier wird wie schon seit Jahren, der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut.

UNICEF-Label

Falsch ist die Aussage, dass ein teurer Erwerb eines UNICEF-Labels für nachhaltig erfüllte Kinderwünsche lanciert worden sei.
Tatsache ist, dass der Stadtrat das UNICEF-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ anstrebt, weil er überzeugt ist, dass Kinderfreundlichkeit eine äusserst wichtige Standortqualität Bülachs wäre. Aus Spargründen strich der Stadtrat die Aufwendungen zum Erreichen des UNICEF-Labels aus dem Voranschlag 2014.

Antwort BSB: Was ist denn falsch an der BSB-Aussage? Der Stadtrat hat doch eine Teilzeitangestellte bereits eingestellt und diese hat Mails für die Suche nach Kindern, die ihre Wünsche einbringen könnten, lanciert. Ist die BSB-Aussage falsch, nur weil der Stadtrat die Sache um ein Jahr verschoben hat (übrigens erst nach dem Druck der BSB-Broschüre).

Verkehr

Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat bei der „Aufwertung Zentrumsdurchfahrt“, eine Massnahme aus dem Gesamtverkehrskonzept, den Gemeinderat umgangen habe.
Tatsache ist, dass die Massnahme gesetzeskonform gemäss Art. 13 des Strassen-verkehrsgesetzes publiziert worden ist.

Antwort BSB: Unglaublich diese Interpretation des Stadtrates! Der Stadtrat hat das bedeutungsvolle Gesamtverkehrskonzept und damit auch die Zentrumsdurchfahrt ohne Gemeinderat eingesetzt. Egal ob gesetzeskonform oder nicht, es ist schlicht und einfach politisch ungeschickt, das Parlament auszulassen. Eine Exekutive, die so handelt, provoziert Scherbenhaufen noch und noch.

Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat die Einwendungen der Bevölkerung „einfach durchgewinkt“ habe.
Tatsache ist, dass der Gesamt-Stadtrat sämtliche Einwendungen geprüft hat und jene betreffend Fussgängerstreifen, Parkplatzzahl und Strassenraumgestaltung aufgenommen worden sind. Diese sollen in ein allfälliges Projekt einfliessen. Das Projekt wurde aber infolge Investitionssparprogramm, wie die übrigen Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept, zurückgestellt (Medienmitteilung vom 29. November 2013).

Antwort BSB: Die Oeffnung der Lindenhofstrasse als eine der günstigsten Massnahmen mit grosser positiver Wirkung, wurde einfach abgelehnt, obwohl mehrere Einsprachen dies fordern.

Verwaltungsstellen

Aufgefallen ist die Aussage, dass die Verwaltung innert zwei Legislaturperioden um 75 Vollzeitstellen auf 253 Stellen aufgestockt worden sei.
Tatsache ist, dass der Stellenplan der Stadt Bülach 250 besetzte Vollzeitstellen per 31. Dezember 2013 ausweist. 18‘278 Personen wohnten zu diesem Zeitpunkt in Bülach. Ende 2006 (vor zwei Legislaturperioden), bei einem Einwohnerbestand von 15‘571 Personen, waren es 178 Vollzeitstellen. Das Wachstum liegt somit bei 72 Stellen. Darin enthalten sind die zusätzlichen Stellen, welche für regionale Aufgaben wie Betreibungsamt, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, das Zivilstandsamt und die Polizei benötigt werden. Wenn man diese Dienstleistungen nur für Bülach erbringen würde, resultierten noch 233 besetzte Vollzeitstellen. Damit beträgt das Wachstum innert zwei Legislaturperioden 55 Vollzeitstellen. Die Entwicklung der Anzahl Stellen pro 1000 Einwohner ergibt folgendes Bild: per Ende 2013 sind es 14 Stellen. Dieser Wert lag Ende 2010 bei 12, per Ende 2006 bei 11 Stellen. Wenn man diesen Durchschnitt um die zusätzlichen regionalen Aufgaben bereinigt, sind es 13 Stellen pro 1000 Einwohner per Ende 2013, 12 per Ende 2010 und 11 Stellen per Ende 2006. Auffallend ist, dass der Wert von 13 Stellen pro 1000 Einwohner bereits im Jahre 2004 erreicht wurde und damit auf dem Niveau von 2013 lag.

Antwort BSB: Die BSB besteht auf ihren Aussagen bezüglich der 75 Vollzeitstellen, denn die Zahl ist uns vom Stadtschreiber persönlich und schriftlich übermittelt worden. Festzuhalten ist, dass die Legislatur erst in drei Monaten fertig ist und in dieser Zeit noch einige neue Stellen geplant sind. Vielleicht ist nun im neusten Sparprogramm etwas korrigiert worden, dann müsste aber die Kritik an der BSB anders formuliert sein!

Zentrale Stadtverwaltung (Standortvariante Herti)

Falsch ist die Aussage, dass in der Herti noch quartierplanerische Massnahmen zu ergreifen seien.
Tatsache ist, dass der Stadtrat das Quartierplanverfahren in der Herti bereits im Mai 2012 eingestellt hat. Allenfalls notwendige Feinerschliessungsmassnahmen können im Rahmen des in die Wege geleiteten Gestaltungsplans Herti/Bahnhof (Gestaltungsplanpflicht gemäss Planung Bülach Nord) zweckmässig geregelt werden.

Antwort BSB: Was ist an der Aussage der BSB falsch? Gemäss stadträtlicher Tatsache bestätigt er ja gerade selber, dass noch Feinerschliessungsmassnahmen nötig sind. Und der Stadtrat hat schon mehrmals mitgeteilt, dass die Realisierung in der Herti noch Jahre dauern wird.

Falsch ist die Aussage, dass an der Feldstrasse 99 (OM-Haus) der Raumbedarf pro Arbeitsplatz bei 55 m liege.
Tatsache ist, dass dieser Wert 24 m pro Arbeitsplatz beträgt. Die Stadt Bülach stellt bei ihrer Berechnungsmethode für Büroraumflächen auf die SIA-Dokumentation „Kennzahlen im Immobilienmanagement“ ab.

Antwort BSB: 1500 gemietete Quadratmeter Bürofläche ergeben bei 27 Mitarbeitern 55 m2/Arbeitsplatz. Oder hat der Stadtrat auf diesen 1500 m2 gar 62 neue Mitarbeiter platziert? Darauf kommt, wer 1500m2 durch 24m2 dividiert. Wir können’s auch anders rechnen: 1500 m2 à 300.- ergeben Fr. 450‘000.-/Jahr. Dazu kommen Investitionen von 395‘000.-, welche auf fünf Jahre abzuschreiben sind. Dieser Gesamtbetrag auf 27 Arbeitsplätze umgerechnet ergibt Jahreskosten von 19‘590 Franken pro Arbeitsplatz oder 1‘630.- pro Monat und Arbeitsplatz, was einer Mietwohnung entspricht. Will unsere Exekutive die Bürgerschaft für dumm verkaufen?

Aufgefallen ist die Aussage, die Verwaltung sei an rund 14 Orten eingemietet.
Tatsache ist, dass die Kernbereiche der Stadtverwaltung auf 7 Standorte verteilt sind.
Mit dem Bezug der Feldstrasse 99 reduzieren sich die Standorte auf 5. Diese Kernbereiche würden in einem Zentralen Verwaltungsgebäude an einem Standort konzentriert.

Antwort BSB: Es ist müssig, die 14 verschiedenen Standorte aller Verwaltungsabteilungen und –Büros an dieser Stelle aufzulisten. Ob es Büros mit sog. Kernaufgaben oder (standortgebundene) Aussenwachten sind, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es viel zu viele sind, verbunden mit exorbitanten Miet- und ständigen Ausbaukosten für und in Fremdliegenschaften. Ein jedes KMU würde einer solch unbefriedigenden Situation verantwortungsbewusst, kundenfreundlich, rasch und zielorientiert begegnen. Nicht so die Stadtverantwortlichen, welche sich bisher um jährliche Einsparungen von über einer Million futieren und an der Möglichkeit einer straff geführten Verwaltung an einem schnell zu realisierenden zentralen Standort scheinbar wenig Interesse haben.

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