Stadt Bülach, Abt.Infrastruktur
Hintergasse 1
8180 Bülach
Bülach, 19. 2. 2014
Einwendungen gegen das Betriebs- und Gestaltungskonzept Bülach Nord
Sehr geehrte Herren Stadträte und Planer
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gemäss §13 Strassengesetz bringen wir innerhalb der vorgegebenen Frist folgende Einwendungen vor:
1. Zusätzliche MIV Verbindung Nord zwischen Schaffhauserstrasse und Nordstrasse.
Zur Entlastung der Schaffhauserstrasse und Verminderung des Querverkehrs von der Kreuzung mit der Winterhurerstrasse bis zur Hochfelderstrasse soll im neuen Stadtteil Bülach Nord eine direkte Verbindung ab der Schaffhauserstrasse zur Nordstrasse und weiter durch den Wald zur Hochfelderstrasse freigehalten werden. Dazu könnte die im BGK vorgesehene Brücke für Fussgänger und Velofahrer um zwei Fahrstreifen für den Mobilen Individualverkehr (MIW) verbreitert werden.
Die für diese Verbreiterung notwendigen Verkehrsräume sind im BGK für den Abschnitt Schaffhauserstrasse bis Nordstrasse vorzusehen.
Der Zeitpunkt der Realisierung dieser zusätzlichen Verbindung richtet sich nach dem zukünftigen Verkehrsaufkommen.
2. Höherer Beitrag der Eigentümer an die Kosten des Gestaltungsplanes.
Das Einwendungsverfahren zum „Betriebs-und Gestaltungskonzept Bülach Nord“ und der Antrag an den Gemeinderat zum Rahmenkredit für die „Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung für den Öffentlichen Gestaltungsplan Bülach Nord“ sind direkt miteinander verknüpft, stehen jedoch in unterschiedlichen politischen Entscheidungsphasen.
Dank des öffentlichen Gestaltungsplanes Bülach Nord können private Bauherren Grundstücke im Umfang von mehr als 78‘000 m2 mit einer hohen Ausnützungsziffer überbauen.
Die Weisung des Stadtrates erwähnt, dass sich die Grundeigentümer in einer Entwicklungsvereinbarung mit ca. 15 Millionen Franken an den Kosten für die notwendigen Infrastrukturmassnahmen beteiligen. Die vorgesehenen Landabtretungen von 4‘754 m2 sind darin enthalten, aber deutlich zu hoch bewertet. Die Entwicklungsvereinbarung mit den Bauherren sieht eine Kostenbeteiligung von 4.2 Mio. Fr. am BGK und von 0.35 Mio. Fr. für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung vor. Die Stadt zahlt aber auch an den Ersatz der Wasser- und Abwasserleitungen im Areal Bülach Guss 0.65 Mio. Fr.
Netto sollen gemäss Entwicklungsvereinbarung die privaten Bauherren demnach 3.9 Mio. Fr., die Stadt Bülach jedoch 23.36 Mio. Fr. aufwenden. Die privaten Bauherren leisten einen Beitrag von etwa 50 Fr. /m2, jedoch die Stadt bezahlt 84% der Aufwendungen. Zudem werden den Bauherren alle Anschlussgebühren gemäss geltendem Gebührenreglement erlassen.
Der vorliegende Gestaltungsplan mit dieser Entwicklungsvereinbarung ist für die Stadt Bülach ein schlechtes Geschäft. Unsere Einwendung lautet: Der Beitrag der privaten Bauherren an die Entwicklungs- und Infrastrukturkosten der Stadt Bülach ist signifikant zu erhöhen.
Einwendungen und Anträge
1. Die für die Verbreiterung der Passerelle notwendigen Verkehrsräume für den MIV (motorisierten Individualverkehr) sind im BGK für den Abschnitt Schaffhauserstrasse bis Nordstrasse vorzusehen.
2. Der Beitrag der privaten Bauherren an die Entwicklungs- und Infrastrukturkosten der Stadt Bülach gemäss Entwicklungsvereinbarung ist signifikant zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüssen
Nik Tobler, BSB
Wislistrasse 13.3
CH- 8180 Bülach
Zurück zu: Verkehr mit Behörden.