Stadträtliche Unfehlbarkeit in der Beurteilung des Verkehrskonzepts

An der Büüli-Mäss haben die Beobachter-Stadt-Bülach 105 Unterschriften für eine Petition gesammelt und am 11. November 2016 eingereicht, welche den Stadtrat auffordert, das von ihm beschlossene Gesamtverkehrskonzept dem Parlament zur Behandlung, allfälligen Revision und Genehmigung vorzulegen.

Mitte März nun kam die Antwort auf 7 Seiten: ein NEIN, mühsam mit altbekannten Begründungen. Die Petition liege mit ihrem Ansinnen im Widerspruch zu den demokratisch festgelegten Kompetenzzuweisungen in der Gemeindeordnung der Stadt Bülach.

Die Antwort des Stadtrates ist an Arroganz kaum mehr zu überbieten und zeigt die Unsicherheit des Gremiums, die schiere Angst, das Parlament könnte das nicht ausgereifte und nicht auf das Wachstum der Stadt Bülach ausgerichtete Gesamtverkehrskonzept überarbeiten oder gar zurückweisen.

Erstens steht nirgends in der Gemeindeordnung, dass ein Gesamtverkehrskonzept alleinige Sache der Exekutive sein soll. Andere Gemeinden lassen solche für die Entwicklung der Kommune wichtigen Konzepte vom Souverän mitberaten.

In Bülach kommt dazu, dass dieses Konzept von auswärtigen Ingenieurbüros ausgearbeitet wurde und im Stadtrat selber nicht ausgiebig studiert wurde. Das beweisen Aussagen einzelner Exekutivmitglieder immer wieder, wenn man sie nach Argumenten zu einzelnen nicht ausgereiften Festlegungen im GVK fragt. Selbst der Stadtpräsident kann auf die Frage nach einem einzigen Argument für den Bau der Ifangstrasse keine Antwort geben und verweist auf den Bauvorsteher.

Der Stadtrat weigert sich also, für die Zukunft der wachsenden Stadt das optimale und von einer grossen Mehrheit abgesegnete und getragene Konzept festsetzen zu lassen. Ohne eigene verkehrliche Sachkenntnisse zu besitzen glaubt die Exekutive an ihre Unfehlbarkeit. Solches Ansinnen kennen wir eigentlich von nichtdemokratischen Regimes.

Beobachter-Stadt-Bülach BSB