Sportanlagen

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Ausgangslage

  • Die Stadtplanungskommission 1993-1996 bemängelte die dezentrale Situation der Bülacher Sportanlagen. Hier die Fussballplätze, dort das Freibad und nochmals an einem anderen Ort die Sportanlage Hirslen. Sie schaffte darum mit der Einzonung von 3 Hektaren die Grundlage für eine Zentralisierung, die mit den dringenden Bedürfnissen eingeleitet und über mehrere Generationen ausgebaut werden kann.
    Die Planung hatte folgenden Bedingungen zu genügen:
    – Flache Parzelle im Besitz der Stadt
    – Verkehrsfreundliche Zufahrt mit Autobahnanschluss
    – Abstand von Wohngebieten zur Lärmverminderung
    – langfristige, modulartige Aus- und Erweiterungsmöglichkeiten
    – Mögliche Regionalisierung zwecks Kostenteilung mit Kreisgemeinden
  • Die Stadtplanungskommission (Präs. B. Wermelinger) wurde in Hagenbuechen fündig, überzeugte den Kanton, den Stadtrat, das Parlament (Präsident der parlamentarischen Kommission Wilfried Meier) und den Souverän. Ziel der Planung war die Schaffung von Mehrwert für die öffentliche Hand ohne Wertverluste für Private. Dies gelang mit der Umzonung der heutigen Fussballplätze in Wohnzone. Heutiger Wert mindestens Fr. 25 Mio., welche zur Finanzierung der dringenden Sportanlagen herangezogen werden können. Diese Festlegungen fanden Eingang in die Bau- und Zonenordnung 1996 und wurden nach Erledigung der Rekurse 1999 rechtskräftig. Für die aktuelle Generation waren damit die Grundlagen für die Schaffung und Finanzierung von drei Fussball- und vier Tennisplätzen, einer Dreifachturnhalle mitsamt den benötigten Parkplätzen, Garderoben, Tribüne und Gastronomie sowie eines familienfreundlichen Kleinparks geschaffen und mittels eines Masterplans ausgewiesen. Umgeben von grossen unverbaubaren Reserveflächen, ebenfalls im Eigentum der Stadt für Ausbauwünsche späterer Generationen. Die Voraussetzung für ein zweckmässiges, kostengünstiges Gesamtkonzeptfür eine zeitlich gestaffelte Realisierung war somit gelegt.
  • In der Legislaturperiode 2002-2006 schlief das Projekt Sportanlagen. Dann folgten zwei Legislaturperioden, die geprägt waren von planerischer Unerfahrenheit und Grössenwahn. Der Perimeter für Sportanlagen wurde vom Stadtrat um das Mehrfache vergrössert, ausgedehnt auf Landflächen, die weder der Stadt gehören noch für Sportanlagen eingezont sind. Und es kam wie es kommen musste und wovor die oben erwähnten Grundlagen-beschaffer frühzeitig mehrmals warnten. Zwei Grundbesitzer prozessierten gegen die Stadt und bekamen vor Bundesgericht Recht. In dieser Phase wurden Planungskosten von 281‘000.– nutzlos verpulvert.
  • In den 12 nutzlos vertriebenen Jahren wurde der Bedarf nach mehr Fussballplätzen und einer Dreifachturnhalle immer dringender. Nach dem für den Stadtrat desaströsen Bundesgerichtsurteil zog er einen sogenannten Plan B aus der Schublade, d.h. eine Halle für 5 Mio. Franken in der Hirslen, mit Kostensteigerung innerhalb nur 7 Monaten auf rund 18 Mio. inkl. den
    notwendigen Nebenkosten. Diese konzeptlose Halle ist weder durchdacht noch finanzierbar und würde das Generationenprojekt Hagenbuechen zu Makulatur verkommen lassen.
  • Grosse Bevölkerungskreise sind nun der Meinung, Hagenbuechen in der Zone EB (besondere Erholungszone B für Sport- und Freizeitanlagen) sei mit dem Bundesgerichts-Entscheid gestorben. Das ist ein Irrtum und wurde vom Stadtrat zu keinem Zeitpunkt ausreichend transparent gemacht. Richtig ist, dass auf der 1996 eingezonten Fläche von ca. 70‘000 m2 nach wie vor Sportanlagen eingerichtet werden können.

Sportanlagen

Warum die Gross-Sporthalle in der Hirslen abgelehnt werden muss

1. Unausgereifte, lückenhafte Vorlage (Antrag und Weisung des Stadtrates vom 3. 7. 2013), die nirgends erwähnt, dass das seitliche Wohngebäude abgebrochen werden muss mit entsprechendem Substanzwert-Verlust. Dieses Sporthallenprojekt ist eine überteuerte Verlegenheitslösung, ein nicht vertretbarer Wunschbedarf.
2. Eine Halle in der Hirslen zerstört das langfristig sinnvolle Sportanlagenkonzept in Hagenbuechen.
3. Wo andernorts Dreifachturnhallen für unter 10 Mio. realisiert werden, kostet die Gross-Sporthalle Hirslen inklusive den notwendigen Optionen rd. 18,0 Mio. mit jährlichen Kapital-, Betriebs- und Personalkosten von über 2,2 Mio. Das entspricht
ca. 7,0 Steuerprozenten! Die Kreisgemeinden leisten keinen Investitionsbeitrag und deren minimale Betriebskostenbeteiligung ist nicht gesichert.
4. Fazit: Falscher Standort, verkehrstechnisch ungünstig, viel zu teuer, beerdigt das schon 1996 beschlossene Sportanlagenkonzept.

Warum das Projekt Hagenbuechen sofort umgesetzt werden muss

1. Die Situation, die Platz- und Erschliessungsverhältnisse, die Zufahrten für Aussengemeinden und die nahe Autobahn sind optimal. Ebenso die Terrainverhältnisse. Hagenbuechen bietet in Sachen Planung und Baukosten im Gegensatz zur Hirslen geradezu herausragende Voraussetzungen Zum Beispiel eine Dreifachturnhalle (ohne teure unterirdische Parkplätze) als
Herzstück mit optimalen Erweiterungsmöglichkeiten für Fussball und Tennis, gestaffelt nach Bedarf und Finanzlage der Stadt.
2. Fazit: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Sporthalle mit Nebenanlagen für Bülach vernünftigerweise nur erschwinglich mit zeitlich abgestimmtem Verkauf der heutigen Fussballplätze auf werthaltiger Wohnzone. Nicht nachvollziehbar sind Massnahmen und Abwehrstrategie des Stadtrates der letzten beiden Legislaturperioden. Da muss der Gemeinderat, bzw. das Volk, dem Stadtrat einmal mehr den richtigen Standort aufzeigen. Leider bieten weder der
Bauvorsteher noch der Sportvorsteher nach über siebenjährigen kostspieligen Versuchen, Gewähr für eine rasche Realisierung einer multifunktionalen Sportanlage. Das müssen andere Exponenten richten.

So viel bietet Hagenbuechen

Areal Hagenbuechen

Legende Plan
A = Fussball-Spielfeld 1 mit Tribüne/Garderobe
B = Fussball-Spielfeld 2
C = Trainingsplatz Allwetter
D = Universaltrainingsplatz
E = 3-fach Sporthalle mit Nebenräumen
F = Emporio (Pavillon, Restaurant, Fitness…)
G = Tennis-Hauptplatz mit Tribüne
H = 4 Tennis-Trainingsplätze
J = Jogging, Skating, Kinderspielplatz…
K = Velos, Mofas
L = Öffentlicher Verkehr
P = Parkierungsanlage
Q = Erweiterungsoptionen

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