Motion „Richtplan Siedlung“ eingereicht

Wichtiges Instrument des Gemeinderates, um die Entwicklung der Stadt zu steuern.

Der Richtplan Siedlung dient der behördenverbindlichen Festsetzung von Vorgaben, wie sich Bülach bezüglich baulicher Dichte und Einteilung nach Wohnen und anderen Verwendungszwecken entwickeln soll. Wenn die Motion vom Gemeinderat so an den Stadtrat überwiesen werden sollte, hat der Stadtrat den Siedlungsrichtplan zu erarbeiten, und dann zur Einflussnahme und Festsetzung dem Gemeinderat vorzulegen. Die kommunale Richtplanung ist dabei selbstverständlich an übergeordnete Planungen und höheres Recht gebunden, erlaubt es aber dem Gemeinderat dennoch, die künftige Entwicklung unserer Stadt massgeben zu lenken.

Ich bedanke mich bei allen an der Erarbeitung Beteiligten und bei den Mitunterzeichnern für ihre Unterstützung und hoffe, dass wir damit gemeinsam eine gute neue Grundlage für die Entwicklung unserer Stadt auf den Weg schicken können.

Andres Bührer
Gemeinderat BSB, Bülach