Der Stadtrat trickst die Steuerzahler aus, mit Support des Bezirksrates
Die Argumentation des Stadtrates ist durchschaubar. Er will die teure Grosssporthalle am falschen Ort und auf ungeeignetem Boden durchdrücken und den Steuerzahlern einen geschönten Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Ausführung „“ des Bezirksrates wirkt als „Gefälligkeitsgutachten“ und zeigt auf, wie Transparenz vernachlässigt wird und wie die beiden Institutionen, Stadtrat und Bezirksrat, den Bürger, die Bürgerin, austricksen.
Das Bauland für die Grosssporthalle sei abgeschrieben, im Verwaltungsvermögen gebucht und werde zurzeit nicht mehr gebraucht. Daraus abzuleiten, dass es nun auch wertlos sei und deshalb nicht mehr in den Kreditantrag für das neue Projekt eingestellt werden müsse, zeigt den Mangel, wirtschaftlich zu denken und zu handeln. Wenn das Bauland nicht mehr benötigt wird, könnte es theoretisch verwertet werden und würde einen hohen Wert darstellen. Nach dem Bau ist es nicht mehr veräusserbar und stellt demzufolge einen im neuen Projekt einzustellenden Wert dar.
Die BSB hat die abzubrechenden zwei Wohnungen zwar nicht explizit in der Aufsichtsbeschwerde erwähnt. Es wäre nun aber korrekt und fair gewesen, in der Auseinandersetzung vor Bezirksrat auch auf diesen zu vernichtenden Wert hinzuweisen. Jetzt sind die Wohnungen durch Mieter belegt, diese Mietzinse verfallen künftig und niemand sagt das dem Souverän.
Damit liegt dem Souverän eine Mogelpackung vor, Urteil des Bezirksrats hin oder her.
Betrachtet man aber auch noch die in der Weisung als Optionen bezeichneten Mehrkosten, so kann schon heute davon ausgegangen werden, dass diese Optionen noch beschlossen werden. Damit reden wir also bereits von 18 Mio ohne Land und Wohnungsabbrüchen.
Die BSB spricht darum von einer Investition in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken. Dividiert durch eine Bevölkerungszahl von 18‘000 (die Kreisgemeinden beteiligen sich nicht an den Investitionen, obwohl seitens des Sportvorstehers seit Jahren immer wieder das Gegenteil in Aussicht gestellt wurde) ergeben sich Investitionen von Fr. 1‘100 pro Einwohner, also 4‘400 für eine vierköpfige Familie!
In den Unterlagen sucht man vergeblich nach einer Statistik, wieviele der Vereinsbenutzer aus welchen Gemeinden kommen. Die BSB hofft nun auf das Parlament, welches die fehlenden Daten noch ergänzen kann.
Wer die Weisung genau anschaut muss konstatieren, dass ein nicht ausgereiftes Projekt zur Diskussion steht. Zudem wird damit ein durchdachtes und in der Zonenplanung festgeschriebenes Sportkonzept endgültig über den Haufen gefegt. Klar kommt zum Ausdruck, dass mit der Realisation dieses Hallenbaus die Fussballer und andere Sportarten in den nächsten Dekaden auf ihre Anliegen verzichten müssen.
Die durchaus wünschenswerte Grosssporthalle gehört dorthin, wo sie seit 1996 geplant ist, wo sie viel kostengünstiger und ebenso rasch realisiert werden kann. Dort wo auch die Fussballplätze (und allenfalls Tennisplätze) erstellt werden können und die Finanzierung ohne Steuerfusserhöhung durchgeht.
Beobachter-Stadt-Bülach (BSB)