Einzonung Sportstätten

 

Wie die noch heute gültige Bauordnung 1996 entstand.
Mit Schwerpunkt Einzonung für Sportstätten.

Die letzte generelle Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde 1996 in Kraft gesetzt. Die Stadtplanungs-Kommission aus Vertretern des Stadtrates, des Gemeinderates, aus Persönlichkeiten der Parteien und der Bülacher Quartiere in Begleitung von Planungsfachleuten und aus der Bauabteilung (total rund 25 Personen) erarbeitete in gut drei Jahren an 17 Sitzungen dieses Werk. Präsident dieser breit abgestützten Kommission war Stadtrat und Bauvorsteher Bruno Wermelinger. Das damals 36-köpfige Parlament setzte anschliessend zur Prüfung dieser BZO eine eigene von Gemeinderat Wilfried Meier geleitete Kommission ein und genehmigte diese am 8. Juli 1996. Der Regierungsrat genehmigte die BZO knapp ein Jahr später. Der von einem Architekten gegen die neue Einzonung für künftige Sportanlagen angestrengte Rekurs wurde 1999 vom Regierungsrat des Kantons Zürich vollumfänglich abgelehnt.

Damit wurden die planerischen Festlegungen für eine wegweisende Bülacher Sportanlagenpolitik für kommende Generationen rechtsgültig! Damit sollte die unglückliche „Zersiedelung“ der Sportstätten (da das Freibad, dort die Hirslen, und wieder an einem anderen Ort die Fussballplätze oder die Tennisplätze) langfristig einer Zentralisierung in den Hagenbuechen (Ecke Grenzstrasse / Autobahn) Platz machen. Die schon damals anstehenden Bedürfnisse nach mehr Fussballplätzen, nach einer Grosssportanlage, nach Tennisplätzen sollten an einem zentralen Ort zusammengefasst werden. Auf einem Areal, das möglichst flach ist, auf Land, das erschwinglich ist und das der Stadt gehört oder mindestens erworben werden kann, mit guter Zufahrt und wenig Lärmbelästigung benachbarter Wohnzonen und wo daran anschliessend unverbaubares Land für den eventuellen einstigen Ersatz der dezentralisierten Anlagen bei Bedürfnissen späterer Generationen zur Verfügung steht.

Solche Möglichkeiten gibt es in Bülach nicht allzu viele. An einem anderen denkbaren Standort verspekulierte sich ein Architekt und trieb den Landpreis um rund das Zehnfache in die Höhe. Begreiflich, dass dieser die Hagenbuechen danach verhindern wollte, wo die Stadt Land zum tiefen Landwirtschaftswert bereits besass und ein fehlender Teil sofort nach der Einzonung vom damaligen Stadtrat gekauft werden konnte. Aber, wie gesagt, sein Rekurs wurde abgelehnt. Dazu ist noch zu erwähnen, dass der Kanton Neueinzonungen nur widerwillig genehmigt. Da haben sich B. Wermelinger und W. Meier damals beim Regierungsrat kräftig in die Riemen legen müssen.

Aus Verständnis darüber, dass sich nicht Jedermann eine Vorstellung über die riesige Dimension des neu eingezonten Areals in den Hagenbuechen machen kann, liess Bruno Wermelinger 1999 einen Masterplan erarbeiten um aufzuzeigen, dass 3 Fussballplätze, eine Grosssporthalle, 4 Tennisplätze, eine Rasenfläche für Kinder- und Familien mit der benötigten Infrastruktur wie Tribüne, Garderoben, Parkplätzen, Gastronomie etc. darauf Platz finden.

Masterplan Sportstätten
Klicken Sie ins Bild für eine Ansicht in Gross. (Öffnet sich in einem neuen Fenster)

Nun waren die Grundlagen gelegt für die Realisation grosszügiger zusammengefasster Sportanlagen. Dann war die Frage nach der Finanzierung zu beantworten. Da liess sich die Stadtplanungskommission überzeugen, dass das Areal der heutigen Fussballplätze in Wohnzone umgezont werden soll. Damit kann das über 30‘000 m2 Areal für rund 24 Millionen veräussert werden, womit ein grosser Teil der neuen Sportanlagen in den Hagenbuechen finanziert werden kann.

Der geneigte Leser stellt fest, dass vorausdenkende Planer mit grossem Einsatz die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportvision nicht nur andachten und diskutierten, sondern sie auch politisch und rechtlich umsetzten, wozu das fast 10-jährige Engagement beachtlich war.

Gekostet haben diese Planungsfestlegungen im Rahmen der generellen BZO-Revision sehr wenig. Es sei hier deutlich festgehalten, dass alle diese Festlegungen auch heute noch rechtsgültig und realisierbar sind!

WestendKlicken Sie ins Bild für eine Ansicht in Gross. (Öffnet sich in einem neuen Fenster.)

Eine weitere Vision auf hundertprozentig der Stadt Bülach gehörendem und eingezonten Areal Hagenbuechen, erarbeitet von der FDP.

Lesen Sie in einem folgenden Statement, was während drei folgenden Legislaturperioden die neu gewählten Sportvorsteher und Bauvorsteher mit hunderttausenden von Steuerfranken veranstaltet haben, um 2013 gleich weit zu sein wie 1999. Klick.


Ihre Meinung und Diskussionsbeitrag zu Sportanlagen bitte hier schreiben.

Zurück zu:

Kritik an Bülacher Politik

Sportanlagen

Bülacher-Stadt-Bülach