Bülach Nord, Zahlen über Zahlen

Seit geraumer Zeit werden die politischen Analysen der Beobachter-Stadt-Buelach BSB von amtierenden Stadträten und weitere Exponenten beinahe systematisch als ungenau und sogar falsch hingestellt und mit Richtigstellungen kommentiert. Der Teufel liegt im Detail, aber urteilen Sie selber:

Für das Grossprojekt Bülach Nord beteiligen sich die Grundeigentümer gemäss Stadtrat an den Erschliessungskosten mit 15 Mio CHF. Dabei wurde jedoch nach Ansicht der BSB unsauber gerechnet. So sind darin unter Anderem 4 Mio CHF für die Landabtretung für Strassen enthalten. Gemäss dem Leiter des Bülacher Bauamtes wurde das maximale erlaubte Gebäudevolumen jedoch beibehalten. In anderen Worten geben die Grundeigentümer zwar Land her, aber es tangiert sie weder finanziell noch auf andere Art. Dieser Beitrag ist wohl kaum anrechenbar, und so ginge es weiter.

Fakt ist jedoch auch, dass vom Gesetz her die Grundeigentümer im Kanton Zürich zu keinem Beitrag verpflichtet sind. Allerdings sind gemäss neuem Raumplanungsgesetz unter Art.5.1 (Abstimmung 3.3.2013) die Kantone verpflichtet, bis 2019 ein Gesetz zu erlassen, welches bei Aufzonungen vom Grundeigentümer einen Mehrwertausgleich von mindestens 20% verlangt. Und nach Schätzung der BSB beläuft sich dieser Gewinn in Bülach Nord auf rund 100 Mio CHF!

Also wie man dies auch rechnet, die Grundeigentümer kommen offensichtlich sehr gut weg, und ihnen zumindest 5 Mio CHF mehr abzuverlangen, wäre, in Anbetracht der grossen planerischen Entwicklungsleistung der Stadt Bülach, keinesfalls übertrieben. Jedoch ist wohl nicht damit zu rechnen, dass der Bülacher Gemeinderat vom Stadtrat eine Nachverhandlung dieser mageren Beteiligung fordern wird.  Aber statt Beiträge für Kinder und Kultur zu streichen, würde der Stadtrat besser bei den grossen Ausgaben oder möglichen Mehreinnahmen den Hebel ansetzen, ob ihm nun die Berechnungsart der BSB gefällt, oder nicht.

Andres Bührer, Stadtratskandidat für die BSB