Einsprache + Ablehnung Bushaltestelle Grampenweg

 

Projekt Poststrasse, Bülach. Umbau Bushaltestelle Grampenweg

> Einsprache von R. Meister, Bülach

> Nichteintreten der Baudirektion des Kantons Zürich

Öffentliche Planauflage gemäss §16 in Verbindung mit 17 StrG

Das Bauprojekt in obiger Angelegenheit war während eines Monats aufgelegt. Gemäss Strassengesetz konnten Einsprachen bis am 13. Juli 2015 eingereicht werden. Fristgemäss machte Ruedi Meister davon Gebrauch.

Hier seine schriftliche Stellungnahme vom 27. Juni 2015:

Das vorliegende Projekt hat schwerwiegende Mängel und erinnert eher an eine Bastelei. Dass auf einer stark befahrenen Staatsstrasse in Bülach Fahrbahnhaltestellen realisiert werden sollen, ist schon sehr bedenklich. Wenn sie zur Ausführung gelangen, sind flächendeckende Staus im Zentrum der Stadt Bülach Alltag. Generell sollten auf gut frequentierten kantonalen Durchgangsstrassen Fahrbahnhaltestellen keinen Platz haben.

Begründung:

Bei der Poststrasse handelt es sich gemäss der eidg. Durchgangsstrassenverordnung vom 18.12.1991 (Stand: 8.2.2000) um ein Teilstück der Hauptstrasse Nr. 348.1, Embrach – Bülach – Dielsdorf. Es ist nicht nur eine regionale Verbindungsstrasse, wie das in der Weisung erwähnt wird, sondern gehört zum Durchgangsstrassen-System des Kantons Zürich bis hin in den Kanton Aargau.

Vor Jahren führte die Ost-West-Hauptstrasse noch quer über die Kreuz- und Kasernenstrasse durch die Stadt. Dann wurde versucht, mit der Umfahrung der Altstadt (Schaffhauser-/Poststrasse) die Zentrumsdurchfahrt zu entlasten. Mit einem Umweg wurde die Fahrt von Ost nach Höri oder Hochfelden gewährleistet. Mit der entsprechenden Signalisation konnte vorübergehend auch eine Wirkung erreicht werden. Im Laufe der Zeit entstanden aber auf der Umfahrungsstrecke am Untertor und Alterszentrum Grampen zwei Kreisel. Zudem wurden von der Kreuzung Winterthurer-/Schaffhauserstrasse bis zum Kreisel Lindenhof insgesamt acht Fussgängerstreifen – Übergänge realisiert. Der Effekt einer attraktiven Zentrums-Umfahrung war bald einmal dahin. Die Zentrumsdurchfahrt wurde und wird wieder vermehrt benutzt, weil die Altstadtumfahrung viel mehr Verkehr aufweist, mehr mögliche Halte einschliesst und der Zeitverlust meistens grösser ist. Im Gegensatz zur Durchfahrt von „Ostbülach“ Richtung Höri, bei der eine Umfahrung des Zentrums über die Autobahn möglich ist (sie ist auch so signalisiert und wird benutzt), besteht für die Achse „Ostbülach“ – Hochfelden keine andere Umfahrungsmöglichkeit. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass mit der geplanten, aber einstweilen zurückgestellten, „Aufwertung der Zentrumsdurchfahrt“ der Verkehr überhaupt keine „Aufwertung“ erfahren wird, sondern genau das Gegenteil, ein Schlamassel. Eben weil keine direkte Verbindung von der Schaffhauser- zur Hochfelderstrasse besteht.

Nun soll auf der Poststrasse (Altstadtumfahrung) in beiden Richtungen je eine Fahrbahnhaltestelle für Busse gebaut werden. Damit wird die ohnehin schon strapazierte Verkehrssituation noch verschärft, denn die bestehende Fahrbahnhaltestelle „Grampenweg“ (in Richtung Süd) birgt bereits ein potenzielles Verstopfungs-Risiko.

Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) auf der Poststrasse wird in der Weisung mit 2’500 Fahrzeuge pro Tag angegeben. Das ist falsch und irreführend. Ob das bewusst geschehen ist, um das Projekt nicht in Frage zu stellen, lasse ich im Raum stehen. Ich verfüge aber über Zahlen, die ein Mehrfaches über dem genannten Wert liegen (siehe z.B. auch City Monitoring Zentrumsdurchfahrt der SwissTraffic v. 25.6.2013). Der Verkehr nimmt weiter zu und verschlechtert die Situation mit dem angekündigten Viertelstundentakt der Busse gerade nochmals. Dieser Zustand wird mindestens so lange andauern, bis eine attraktive Ost-West-Alternative zur Verfügung steht. Ich verweise ein weiteres Mal und mit Nachdruck auf meine gemachten Vorschläge, zur Entlastung des Zentrums eine Strassenverbindung von der Schaffhauser- zur Hochfelderstrasse zu projektieren. In einem Gebiet, das zur Zeit praktisch noch keine Wohnbauten aufweist.

Auf gar keinen Fall dürfen solche Halbheiten, wie der vorgeschlagene Ausbau der Fahrbahnhaltestellen auf der Poststrasse, einer Staatstrasse, verwirklicht werden. Andernfalls verschlimmert sich die verkehrliche Situation im Zentrum drastisch. Heute schon ist sie im Zentrum am Anschlag. Ein Zusammenbruch des Verkehrssystem, ähnlich eines Infarkts, wäre nicht nur in den Spitzenzeiten die Folge. ÖV und MIV sind dabei gleich beeinträchtigt. Und was ist denn, wenn die grossen Bauvorhaben in Bülach fertig sind? Wurden überhaupt Alternativen zum jetzigen Standort „Grampenweg“ an der Poststrasse geprüft? Es bieten sich andere und bessere Lösungen an, sofern der Wille dazu überhaupt vorhanden ist. Mit einer Haltestelle beim Alterszentrum Grampen, auf der Allmendstrasse, die keine stark befahrene Durchgangsstrasse ist, könnte das Problem elegant umgangen werden (Busbucht jedoch nur auf der Nordseite). Einmal mehr zeigt sich auch hier, dass das GVK untauglich ist. Die Haltestelle Grampenweg ist darin nicht speziell erwähnt (andere schon), die Erstellungskosten im Betrage von Fr. 300’000 jedoch beträchtlich. Sie gehen im nicht näher begründeten Titel Aufwertung Bushaltestellen (Fr. 500’000.–) auf.

Zum Schluss wiederhole ich eine alte Leier: Um die Verkehrsströme in Bülach richtig einschätzen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass die Verkehrsfrequenzen auf den wichtigsten Strassen dauernd erhoben werden. Dann sind auch Entwicklungen des Verkehrs zu erkennen. Für das aktuelle und die zukünftigen Strassenprojekte sind solche Planungshilfen absolut unabdingbar.

Ich bitte Sie, meine Einsprache und die Bemerkungen in Erwägung zu ziehen.

Auszüge aus der Verfügung der Baudirektion vom 8. Oktober 2015

A. Ausgangslage und Projekt

Zum Fahrplanwechsel Ende 2015 erfolgt die Inbetriebnahme einer neuen, städtischen Buslinie, welche Bülach Nord/Ost mit Bülach Süd/Bachenbülach verbindet. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Bülach bei der Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich das Begehren gestellt, die auf der Poststrasse bestehende Bushaltestelle Grampenweg behindertengerecht auszubauen und auf der gegenüberliegenden Strassenseite eine zweite Haltekante in Fahrrichtung Bülach Bahnhof zu errichten. ………

Der Stadtrat Bülach hat dem Projekt im Sinne § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 19. August 2015 zugestimmt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden kann. ………

B. Einsprachverfahren

Innerhalb der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen.

Der Einsprecher Ruedi Meister, Bülach, beantragt, dass die Bushaltestellen nicht als Fahrbahnhaltestellen auszubilden seien. Zur Begründung führt er aus, dass Fahrbahnhaltestellen auf stark befahrenen Durchgangsstrassen grossen Stau verursachten. Inwieweit Ruedi Meister durch die bestehende Fahrbahnhaltestelle Grampenweg bzw. Durch die auf der gegenüberliegenden Seite neu zu erstellenden Fahrbahnhaltestelle in seinen schutzwürdigen Interessen berührt wird, geht aus der Einsprache nicht hervor. Unter Würdigung der Distanz von rund 750 m zwischen der Bushaltestelle Grampenweg und dem Wohnort des Einsprechers, ….., wird auf die Einsprache infolge fehlender Legitimation nicht eingetreten. ………

 

Die Baudirektion verfügt:

I. Das Projekt für den behindertengerechten Neu-/Ausbau der Bushaltestellen Grampenweg an der Poststrasse in der Stadt Bülach wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Auf die Einsprache von Ruedi Meister, Bülach, wird mangels Legitimation nicht eingetreten.

………

 

Kommentar

Leider entsteht der Eindruck, dass der Kanton zu viel Geld hat, ansonsten würde er solche Projekte, die 300’000 Franken kosten, besser überprüfen und verhindern. Es ist absolut unverständlich, dass mit einer wenig unterlegten Formulierung auf stichhaltige, nachprüfbare Argumente nicht eingegangen wird. Damit werden nur Probleme mit unnötigen Kosten geschaffen, aber keine gelöst.

Bülach, 20.10.2015 / Ruedi Meister