BSB zu Schulpavillon Schwerzgrueb

 

Bauabrechnung Schulpavillon Schwerzgrueb

Im Januar 2009 bewilligte das Parlament einen Kredit von Fr. 640‘000.- für den Bau eines Schulpavillons an der Schwerzgruebstr. 24. Bereits am 17. August 2009 wurde der Pavillon in Betrieb genommen.

Vier Jahre später präsentiert der Stadtrat endlich die Bauabrechnung:

Bewilligter Kredit Fr. 640‘000.00
Abrechnung Fr. 1’010‘464.29

Kostenüberschreitung Fr. 370‘464.29 58 % !!

Da müssen verschiedene Baubeteiligte vom projektierenden Architekten über die Verwaltung, die Schulbehörde, den Stadtrat und das Parlament grob gepatzert haben.

Wo gearbeitet und projektiert wird, können Fehler passieren. In diesem Ausmass jedoch übersteigt die Kostenüberschreitung das Mass des Zumutbaren. Ob der Begründung in der Bauabrechnung kann der geneigte Bürger denn auch nur noch den Kopf schütteln.

Die BSB kommt nicht umhin, da systemische Fehler zu erkennen. Wollte man eine Fehlleistung in dieser Grössenordnung künftig verhindern, wäre wohl eine Analyse der Schuldfrage angemessen gewesen. Der Stadtrat hätte im Rahmen des Qualitätsmanagements die Verpflichtung gehabt, Massnahmen festzulegen, die ein solches Schlamassel künftig verhindern oder minimieren.

Stattdessen hat die Verwaltung mit der Abrechnung mehr als vier Jahre zugewartet! Dies trotz der 75 neu geschaffenen und geplanten Vollzeitstellen in den letzten beiden Legislaturperioden. Da drängt sich für den interessierten Bürger/Bewohner unweigerlich die Frage auf: Welche Funktionen haben eigentlich die personell hoch bestückten Managementdienste in der Stadtverwaltung?

Der Grundsatz des Qualitätsmanagements ist nicht, sich endlos beim Geschehenen aufzuhalten sondern Wiederholungen zu verhindern. Darüber schweigt sich der Stadtrat aus, was die BSB eben unter systemisch subsummiert.

Beobachter-Stadt-Bülach (BSB)