BSB Februar 2017

 

Februar 2017 

Der Stadtrat unternimmt den dritten Anlauf für eine Erhöhung seiner Entschädigung. Dem können die BSB in angemessener Grössenordnung durchaus Verständnis entgegenbringen. Doch der Stadtrat überspannt einmal mehr im Niveau und in der Argumentation den Bogen bei Weitem. Er stellt sich eine Salärerhöhung von insgesamt 74 % vor. Nicht nur das, er will gleichzeitig seine Mitglieder in einen Anstellungsvertrag mit der Stadt einbinden. Das würde der Exekutive die gleichen Sozialleistungen einbringen wie es die Verwaltungsangestellten erhalten und im Falle eines Abgangs den Gang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen. Die Idee dahinter ist eine Anstellung zwischen 50 bis 60 % für die Stadträte und Stadträtinnen und eine 80 %-Anstellung für den Stadtpräsidenten. Die Teilzeitentschädigung nach Vorstellung des Stadtrates würde von einer Vollzeitstelle von bis zu 200‘000 Franken Jahresentschädigung hinuntergerechnet. Einzige Bedingung für eine Anstellung wäre, dass man gewählt wird, eine Arbeitsleistung oder eine Zielerfüllung sowie eine Verantwortung wie in der Privatwirtschaft ist nicht vorausgesetzt. Was den BSB missfällt ist die Förderung des Beamtentums anstelle des Unternehmertums. Die Organisations-Entwicklung der Stadt, über die der Stadtrat ebenfalls nachdenkt, müsste eher das Ziel anstreben, die Stadträte so zu entlasten, dass der Auftrag im Nebenamt zu erledigen ist. Es stimmt nämlich nicht, dass der heutige Stadtrat stärker gefordert ist als frühere Exekutiv-Generationen. Zumindest gelingt es ihm nicht, dies mit Fakten zu belegen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bülacher Regierung ihre in der Vernehmlassung formulierte Absicht nochmals kräftig überarbeitet, sonst droht ihr ein drittes Mal Schiffbruch.
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