Zentrales Verwaltungsgebäude ZVG

 

Im Frühjahr 2010 hielt der Stadtrat fest, der Neubau für ein Verwaltungsgebäude eile.

Im Zwischenbericht des Stadtrates der Legislatur 2010 – 2014 von 2012 heisst es: „Der Entscheid über ein zentrales Verwaltungsgebäude ist gefällt und die Realisierung hat begonnen“. Ein Jahr später aus dem Rathaus dann folgendes: „Der Stadtrat spricht nicht mehr von einem zentralen Verwaltungsgebäude (ZVG), sondern von einem Regionalen Dienstleistungszentrum 2022 ++, die Zahl 2022 stehe aber nicht für den Baubeginn“. Weitsicht sei das erklärte Ziel, so der Stadtrat in seiner neuesten Vernehmlassung zu diesem Thema. Für den/die geneigten LeserInnen aber der Reihe nach:

Bereits 1992 wurde das Projekt eines Alters- und Verwaltungszentrums (AUV) diskutiert und geplant. Das Alterszentrum Grampen I wurde zehn/elf Jahre später realisiert. Das Verwaltungsgebäude nicht, obwohl klar erkannt wurde, dass die bereits damals verzettelte Raumsituation der Stadtverwaltung an mehr als zehn Standorten höchst unbefriedigend war.

Alle seitherigen Hinweise der Notwendigkeit einer zentralen Stadtverwaltung zur Optimierung der Personalführung, Arbeitsabläufe und Raumkosten trafen ins Leere. So erfolgte im November 2003 eine entsprechende Motion von Gemeinderätin Frau Andrea Schmidhauser. Den weiteren Verlauf wollen Sie bitte der History nachfolgend zu diesem Beitrag entnehmen. Fazit: Eine Entwicklung mit Frage- und Ausrufzeichen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren mit enormen Planungskosten und Verwaltungsaufwand für die Stadt ohne zählbares Ergebnis, endend mit dem Hinweis 2013 des Stadtrates : „Weitsicht 2022 ++ …!?!“

Projekt Seematt

Schliesslich erschien Ende 2007 eine Weisung mit Antrag für eine Mietlösung auf fremdem Grundstück an den Gemeinderat für eine zentrale Stadtverwaltung in der Überbauung Seematt. Mietkosten pro Jahr rd. 1.2 Mio. netto für 3460 m2 Bürofläche und einem horrenden Quadratmeterpreis p.a. von Fr. 315.– netto, weit entfernt der Marktüblichkeit. Das Bauwerk wurde in der Weisung ohne Innen- und Spezialeinrichtungen mit 22.0 Mio. beziffert. Dies für ein Projekt und eine Raumeinteilung, welche eher an die Mitte Fünfziger Jahre erinnert, denn an einen zeitgemässen, modernen, polivalenten Zweckbau.

Ob derartiger Entgleisung entwickelten Private bis Ende Januar 2008 innerhalb von sechs Wochen auf dem stadteigenen Grundstück Tennisplatz zwischen Stadthalle und Feuerwehr ein modernes polivalentes Projekt mit folgenden Eckdaten: Baukosten mit Grundstück 12.5 Mio Franken, Bürofläche 4070 m2, Investitionsverzinsung p.a. ohne Abschreibung Fr. 438’000.–.

Die offenbar unter Druck geratenen Seematt-Befürworter (Stadtrat) wechselten dann ohne Anpassung von Weisung und Antrag von der Mietlösung zum Kauf und zwar im Stockwek-eigentum! Der Preis für das Bauwerk betrage jetzt aber nur noch 19.0 statt 22.0 Mio. Der Irrlauf war nun vollends mit dem Ergebnis, dass das Geschäft vom Parlament mit entsprechenden Kommentaren abgeschmettert wurde.

Projekt Hans-Haller-Gasse beim alten Seki-Schulhaus

So zauberte der Stadtrat 2008/09 eine neue Version aus dem Hut und zwar an der Hans-Haller-Gasse. Eine sog. Eigenlösung mit privatem Investor. Der Planungskredit lautete am 3. Februar 2010 auf Fr. …….

Ende 2011, also nach mehr als zwei Jahren, erkannten die offensichtlich überforderten Zuständigen, dass an diesem Standort ein ZVG unmöglich ist. Kernzone A Altstadt, Ortsbild und Heimatschutz, Besitzerverhältnisse. Eine absolute Schnaps-Idee, welche an dieser Stelle keines weiteren Kommentares bedarf! Für mittelmässige qualifizierte Fachleute eine Erkenntniss, wofür eine max. zweistündige Sitzung erforderlich ist, ohne jegliche Projektkostenfolgen.

Miete 1’500 m2 im OM – Gebäude

Laut Medienmitteilung Ende Juni 2013 mietet die Stadt/Stadtrat nun an der Feldstrasse 99 ca. 1500 m2 zum massiv überrissenen Mietpreis von Fr. 280.– /m2/p.a.

Dies notabene von jemandem, der den Stadtrat bis zum Bundesgericht vorführte und die Weiterbearbeitung und Planung des seit 1996 ins Auge gefassten Sportplatzes mit neuen Fussballplätzen verhinderte. Spannend wäre für die Bewohnerschaft zu erfahren, welches die wahren Umstände sind, die zu diesem „Miet-Geschäft“ geführt haben.

Projekt ZVG in der Herti

Weiter schreibt der Stadtrat in seiner Mitteilung vom 28. Juni 2013 wörtlich:

Ziel Zentrale Stadtverwaltung:

„Mit diesem Vorgehen wird die Flexibilität für den Bau einer Zentralen Stadtverwaltung gewahrt. Der Stadtrat verfolgt als mittelfristiges Ziel eine Zentrale Stadtverwaltung im Hertiquartier beim Bahnhof. Dieser Standort lässt auf lange Sicht sämtliche Optionen für künftige Entwicklungen und Raumbedürfnisse der Stadt offen.“ Versehen mit Seitenhieben an die Planer und Initianten des Projektes Tennisplatz mit 700 Unterschriften, nämlich: „Dies im Gegensatz zum Standort bei den Tennisplätzen, für den aktuell mit der Initiative „ZVG Sechtbach“ Unterschriften gesammelt werden.“ Eine völlig haltlose, unbegründete Aussage der Exekutive!

Herti
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Dem/der LeserIn sei an dieser Stelle in Erinnerung gerufen, dass der Stadtrat 2008 im Stockwerkeigentum 3460 m2 im Seematt erwerben wollte. Stockwerkeigentum wäre allerdings gleichbedeutend wie Blockade, d.h. weder Planungsspielraum noch mittelfristige Erweiterungsmöglichkeiten. Wenige Jahre später spricht dasselbe Gremium von einem sog. Regionalen Verwaltungs-Zentrum mit einem Flächenbedarf von bis zu 9000 m2.

Alternativ Projekt Tennisplatz

ZVG nach W. Meier

Tennisplatz
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Dabei vermerkt der Stadtrat, diese Fläche, also 9000 m2, seien auf dem Tennisplatz nicht möglich. Vergleichen Sie nachfolgende Tabelle zu diesem Thema. Die Vorteile (Flexibilität) zu Gunsten des Tennisplatzes gegenüber der Herti sind geradezu erdrückend. Mit einem einfachen seriösen Vergleich von Kosten und Nutzen wäre dies leicht zu beweisen.

Herti contra Projekt Tennisplatz

Fakt ist Folgendes:

Herti Tennisplatz
Eckdaten der Bau- und Zonenordnung
Zone Zentrumszone B öffentliche Zone
Grundmasse BZO, Art. 3 ff BZO, Art. 7 ff.
Gebäudehöhe max. 16.50 22.0 lt. Stadt bzw. Ingenieurbüro Gossweiler
Grundabstand 5.0 5.0 bzw. 6.0
Grosser Grundabstand 10.0 entfällt
Nutzweise – Wohnungen– Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungsbetriebe der öffentlichen Hand
Wohnanteil – mindestens 20.0 % – kein Wohnanteil vorgeschrieben aber möglich
Grundstück: 3200 m2 2100 m2
ÜberbaubarkeitBauliche Ausnützung: nicht optimal, ungleichesquadratisches Grundstück optimalrechteckiges Grundstück
Erschliessung: nicht gelöst. Bahnhofring evtl. QP erforderlich gelöst
Parkplatz-Situation: sehr teure Lösung, da ausschl. nur unterirdisch möglich (2. UG f. Archive) sehr günstige Lösung, zahlreiche oberirdische PP sind bereits vorhanden
Realisierbare Fläche (Richtwerte): max. 9000 m2 max. 9000 m2
Zeithorizont Realisierung: ungewiss, Erschliessungund Verkehrssituationungelöst Tennisvertrag endet Dez. 2015. Planung ab 2014 möglichRealisierung ab 2016 möglich

FAZIT:

Gesamthaft überwiegen die Eckdaten und Vorteile für ein Zentrales Verwaltungsgebäude auf dem Tennisplatz gegenüber in der Herti in hohem Ausmass.

Die jährliche Kosteneinsparung eines Eigenbaus gegenüber der Mietlösung ab kommendem Jahr beträgt für die Stadt über eine Million Franken pro Jahr, nebst ständigen baulichen Investitionen in fremde Liegenschaften von oft mehreren hunderttausend Franken. Dies sind in zehn Jahren weit mehr als zehn Millionen. Die Zuständigen, allen voran Stapi und Finanzvorsteher, seien an dieser Stelle auf Ihre Verantwortung hingewiesen. Das Interesse der Stadt und ihrer Bewohner ist über das Eigeninteresse des Tennisclubs und anderer Partikular-Interessen zu stellen. Entgegen den Feststellungen eines Stadtrates ist die Stadt gemäss Baurechtsvertrag nicht verpflichtet für Ersatz-Tennisplätze zu sorgen (wospi 10.07.2013).

Der Stadtrat hat sich in der Vergangenheit noch nie für das seit mehr als fünf Jahren vorliegende Projekt interessiert, obwohl bekannt ist, dass eine Minderheit im Stadtrat in der Vergangenheit vehement auf die Vorteile und Flexibilität des Projektes hingewiesen haben.

Es scheint, dass diese Exekutive nicht in der Lage ist Kardinalfragen im Frühstadium zu erkennen, um die Weichen der Zukunft richtig zu stellen. Weitsicht beim Thema ZVG hat er jedenfalls nicht bewiesen. Hilf- und Orientierungslosigkeit überwogen leider in der Vergangenheit. Alle bisherigen Planungskosten waren umsonst. Parlament und Bevölkerung wurden am Gängelband geführt (siehe History). Dieser Stadtrat ist beim Thema ZVG unglaubwürdig und weitab jeglicher Verantwortungs-Wahrnehmung. Er ist eingeladen mit dem Katz- und Mausspiel nun endlich aufzuhören. Insbesondere hat er mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen und diese zielorientiert einzusetzen.

Die aktuelle Bürosituation ist sowohl für die Verwaltung als noch mehr auch für den/die Kunden wegen all den vielen verschiedenen Standorten höchst unbefriedigend und ineffizient. Was andere vergleichbar grosse Ortschaften im Kanton Zürich teilweise seit Jahrzehnten haben, wird in Bülach von der Exekutive mit untauglichen Erklärungen seit Jahren verzögert und vertrödelt.

Wilfried Meier

N.B.:  Aufgrund der aktuellen Situation ist ein zentrales, modernes, polyvalentes Verwaltungsgebäude (Zweckbau, kein Denkmal) mit Optionen auf Erweiterungen rasch möglichst zu planen und zu realisieren und zwar auf dem heutigen Tennisplatz.

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