Wie ein Quartier verunstaltet wird

 

Beobachter-Stadt-Bülach (BSB)

 

Abteilung Bau und Infrastruktur
Stadt Bülach
Rathaus
8180 Bülach

 

Bülach,  16. Juni 2014

 

Neubau Im Grünhof 3, 8180 Bülach

Sehr geehrte Bauverantwortliche, Exekutivmitglieder, Planer und Ingenieure

Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung der Bestimmungen der städtischen Bau- und Zonenordnung und des übergeordneten kantonalen Bau- und Planungsgesetzes (PBG) geprüft und durchgesetzt.  Dazu gehören auch die Genehmigung der Farbgestaltung, die Beurteilung der Einordnung in ein Quartier etc.

Das neuaufgerichtete Gebäude Im Grünhof 3 erfüllt  die Anforderungen an eine Quartier-verträglichkeit in keinster Weise. Die Sicht an eine fensterlose Grossfassade des total schwarz eingekleideten Hauses ist für die benachbarten Haus- und Wohnungsbesitzer eine unerträgliche Zumutung. Die Dachgestaltung mit den Sitzplätzen und dem Liftaufbau ist beispiellos. Es gibt nur einen Ausdruck für das Erscheinungsbild dieses Objekts: Unpassend.

Es stellt sich die Frage, ob die Baubewilligungsbehörde im Bewilligungsverfahren die Fassadenpläne des Architekten überhaupt angeschaut hat. Sollte dies der Fall sein, müsste die Beurteilungsfähigkeit der Exponenten in Zweifel gezogen werden.

Die Quartierbewohner und Nachbarn erwarten eine Stellungnahme der Baubehörde zum Ergebnis dieser Quartierverunstaltung.

Mit freundlichen Grüssen
Beobachter Stadt Bülach BSB