Weitere Informationen zur zentralen Stadtverwaltung

 

Weitere Informationen zur zentralen Stadtverwaltung

Situation / Bauzone ZVG Bauzone

Im Gegensatz zur nicht baureifen Herti, wo noch quartierplanerische Massnahmen erforderlich sind, befindet sich der baureife Tennisplatz bereits in der rechtsgültigen Zone für öffentliche Bauten, genauso wie das umliegende Gebiet mit Stadthalle, Badi, Polizei, Feuerwehr, reformierte Kirchgemeindehaus und Grampen. Naheliegend, dass die Stadtverwaltung ebenfalls an diesem Standort zusammengefasst werden muss.
Ausserdem ist die Zugänglichkeit aus allen Stadtteilen sehr vorteilhaft.

Überbaubare Fläche

Die überbaubare Fläche mit Einhaltung von Grenz-, Gebäude- und Gewässerabständen beträgt ca. 2‘200 m2. Die seinerzeitige, vorliegende Machbarkeitsstudie beschränkte sich vorsichtigerweise auf 1‘000 m2 Gebäudegrundfläche mit vier Geschossen. Selbst dies bedeutet, dass sich z.B. bereits mit beschränkter baulicher Ausnützung und einem 6-geschossigen Bau ca. 6‘000 m2 realisieren liessen. Mit einer vergrösserten Gebäudegrundfläche (siehe Bild oben mit 1500 m2)) wären jedoch problemlos bis zu 9‘000 m2 nutzbare Fläche möglich, auch gestaffelt realisierbar.

Mietzinse im Vergleich und Einsparung pro Jahr

Im Gegensatz zu den vom Stadtrat in der Vergangenheit vorgestellten Projekten und übersetzten Mieten pro m2/p.a. von rd. Fr. 300.–, beträgt dieser bei einem Eigenbau max. Fr. 100.– m2/p.a., somit Einsparungspotenzial pro Jahr gegenüber heute ca. eine Mio Franken. Ständige Investitionen in Fremdliegenschaften würden damit hinfällig.

Verhalten und Widerstand des Stadtrates

Sowohl für den Normalbürger, als auch für Fachleute, ist das Verhalten und der zähe, ja besessene, von Weichargumenten getriebene Widerstand gegen eine rasche Realisierung einer zentralen Stadtverwaltung, völlig unerklärlich und keineswegs
zum Wohle der Allgemeinheit. Besonders stossend ist die Aussage des Liegenschaftsvorstehers zur Aufhebung der Tennisplätze: «Wird der Baurechtsvertrag nicht verlängert, muss die Stadt Ersatzplätze anbieten » (Wospi, 10.07.2013), was absolut nicht stimmt….! Im Baurechtsvertrag mit dem Tennisclub, dessen Präsident ein SR ist, steht davon nichts! Gewähr für
eine pragmatische, kostengünstige und rasche Realisierung eines dringend notwendigen, zentralen Verwaltungsgebäudes bieten diese Exekutivmitglieder nicht. Dies müssten andere Exponenten richten.

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