Stellungnahme zum Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Bülach Nord

 

Stadtrat Bülach
Abteilung Infrastruktur
Rathaus
8180 Bülach

Bülach, 21. Februar 2014

 

Stellungnahme zum Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Bülach Nord

Sehr geehrte Herren Stadträte

Aufgrund einer Publikation vom 24.1.2014 sind in obiger Angelegenheit gemäss § 13 Strassengesetz Einwendungen bis am 24.2.2014 an die Stadt Bülach zu richten. Diese Gelegenheit wird hiermit wahrgenommen:

1. Grundsätzlich: Neue Ost-Westverbindung erforderlich
Das BGK stützt sich vornehmlich auf das Gesamtverkehrskonzept Bülach ab. Wie sich das schon bei der Vernehmlassung bei der Aufwertung Zentrumsdurchfahrt gezeigt hat, bietet auch das BGK keine Lösung an, um den Einwohnern des neuen Quartiers Bülach Nord, insbesondere aber auch denjenigen aus den längst vorhandenen Quartieren nördlich und östlich  der Winterthurer- und Schaffhauserstrasse eine Zufahrt zur Hochfelderstrasse zu gewähren, ohne dass die Zentrumsdurchfahrt und Quartiere im Westen von Bülach belastet werden.

Mit den prognostizierten 2000 Einwohnern des geplanten Bülach Nord wird die Angelegenheit Zentrumsdurchfahrt aber immer prekärer und dringlicher. Im BGK wird festgehalten, die Verkehrserschliessung von Bülach Nord sei gut. Das bezieht sich aber nur für den Verkehr nach Süden über die Autobahn, nach Norden über die Schaffhauserstrasse und nach Osten über die Wagenbreche. Dabei wurde vergessen, dass die Institutionen an der Hochfelderstrasse, wie Bezirksgebäude, Katholische Kirche, Spital, Schulhaus Hinterbirch, Berufsschule und das Sportzentrum Hirslen mit Vita-Parcours, die alle zur hochgepriesenen Infrastruktur der Stadt gehören, nur über die Zentrumsdurchfahrt oder über die Badenerstrasse von der Autobahn her erreicht werden können. Natürlich gehören auch Hochfelden und weiter westlich gelegene Dörfer dazu. Dies ist ein Mangel, der nur noch mit einer zusätzlichen Strassenverbindung von der Schaffhauser- zur Hochfelderstrasse gelöst werden kann.

Mit verhältnismässig erträglichen Kosten ist dies nur mit einem Viadukt über die Gleise beim Bahnhof Bülach und einer neuen Strasse durch den „Spitalwald“ möglich. Ein solches Bauvorhaben beeinflusst aber die Planung von Bülach Nord, insbesondere vorgesehene Bauprojekte an der Schaffhauserstrasse. Wenn jetzt der Raum für die Strassenverbindung nicht reserviert und weiter verplant wird, kann es für kommende Generationen teuer werden. Probleme der Zentrumsdurchfahrt bleiben bis auf weite Sicht ungelöst. Die Planung der Ost-West-Strassenverbindung muss mit der höchsten Priorität an die Hand genommen werden.

2. Ausbau der Strassen
Im Norden der Stadt steht ein grösseres Strassenbauvorhaben an: Die Verlängerung der Autobahn A 51 durch den Hardwald. Das wird auch Folgen für die nördlichen Gebiete haben, weil es für die jetzige Kantonsstrasse Nr. 4 (Schaffhauserstrasse) irgendwie einen Ersatz geben muss. Auf Autobahnen dürfen nur Motorfahrzeuge verkehren, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen können. Wenn also die nicht autobahntauglichen Fahrzeuge inskünftig über andere Verkehrswege Richtung Eglisau fahren müssen, dann wirkt sich das auch auf die Fangleten- und Solistrasse aus. Diese Strassen müssen ent-sprechend ausgebaut werden und sind von Fahrbahn-Schikanen frei zu halten. Fahrbahnverengungen sind Hindernisse. Sie behindern und gefährden nicht nur den MIV, sondern vor allem den öV, Hausanlieferungen und die Notfallfahrzeuge.

Wenn immer mehr dem verdichteten Bauen das Wort geredet wird, um dem Boden Sorge zu tragen, ist das auch eine Verpflichtung im Strassenbau. Mehrzweck-, Mittel- und Grünstreifen sind deshalb sehr sparsam einzuplanen und nur dort anzubringen, wo sie die Sicherheit tatsächlich erhöhen und nicht nur eine Anlage verschönern. Die Siedlungs-verträglichkeit darf insbesondere bei Durchgangs- und Sammelstrassen nicht überbewertet werden.

3. Bushaltestellen
Wiederum aus Sicherheitsgründen sind auf der Schaffhauser-, Schützenmatt-, Fangleten- und Solistrasse nur Bushaltestellen mit Buchten anzustreben. Jedenfalls müssen unvermeidliche Fahrbahnhaltestellen der gleichnamigen Haltestelle in genügendem Abstand versetzt sein und dürfen nicht in unmittelbarer Nähe einer Verzweigung liegen.

4. Veloverkehr (7.2.1)
Beidseitig angebrachte, 1.5 Meter breite Velostreifen entlang von allen Strassenzügen, wie sie unter Variante 2 genannt werden, sind zweckmässig und auch so zu realisieren. Sie bieten einfache und gut verständliche Verkehrssicherheit für die Velofahrer.

Die erwähnten Schwierigkeiten mit der Veloführung am Knoten Schaffhauser- / Fangleten- / Schützenmattstrasse werden gegenstandslos, wenn die Strasse durch den Hardwald zur Autobahn umfunktioniert und der Veloverkehr umgeleitet wird.

5. Fussverkehr (7.2.2)
Grundsätzlich sind die Schaffhauser-, Schützenmatt-, Fangleten- und Solistrasse beidseitig  mit Trottoirs zu versehen.

6. Viadukt ersetzt Passerelle
Die geplante Passerelle für Fussgänger und Velofahrer über die Gleise ist eine halbbatzige Sache, kostet viel und generiert einen kleinen Nutzen. Das vorgeschlagene Strassen-viadukt über die Gleise, das anstelle der Passerelle gebaut werden sollte, wäre mit allen im BGK vorgesehenen Nutzeinrichtungen des erwähnten Langsamverkehr-Bauwerkes, wie Lifte etc. zu bauen. Das Viadukt sollte auch ermöglichen, Passagiere mit Bussen aufzunehmen oder abzusetzen.

7. Schaffhauserstrasse
Die Schaffhauserstrasse ist ab Colonia Libera bis zur Verzweigung Schützenmattstrasse in der jetzt vorhandenen Dimension zu belassen. Es ist richtig, die Strasse auf der West-seite durchgehend auch mit einem Trottoir zu versehen. Das Anbringen von beidseitigen Velostreifen bietet von der Verkehrssicherheit her Vorteile und ist auch so zu realisieren (Vorschlagsvariante 2). Auf der Ostseite sind nur minimale bauliche Anpassungen vorzunehmen, d.h. der vorhandene, kombinierte Velo-/Gehweg sollte nur noch den Fussgängern vorbehalten sein, derweil die Velofahrer den Velostreifen zu benützen haben. Da die Schaffhauserstrasse eine Ausnahmetransport-Route ist, sind Mittelstreifen nur gerade im Bereich der Verzweigungen anzubringen.

Die Verkehrsbelastung bei der Verzweigung Solistrasse lässt den Bau eines Kreisels zu. Damit wäre auch ein Linksabbiege-Verbot vom Tisch. Vorderhand ist keine Lichtsignal-anlage (LSA) nötig. Sollten später die Verkehrsfrequenzen dermassen ansteigen, wäre ein öV-LSA möglich. Vorsorglich eingelegte LSA-Leerrohre sind deshalb durchaus sinnvoll.

Ungefähr im Bereich Schaffhauserstrasse 105 (Grundstück 5198, ehemaliger Pavillon Vetropack) wäre der Brückenkopf des Viaduktes über die Gleise zur Nordstrasse, der Verbindung zur Hochfelderstrasse, vorzusehen. Die Ankoppelung an die Schaffhauserstrasse könnte hier mit einem Kreisel realisiert werden.

8. Fangletenstrasse
Die Fangletenstrasse ist durchgängig auf 6.5 m zu verbreitern und beidseitig mit 2 Meter breiten Trottoirs zu flankieren. Mittelstreifen sind nur im Bereich der Verzweigungen zu verwirklichen. Aufgrund des geplanten Einbahnregimes auf dem südlichsten Abschnitt der Solistrasse werden auf der Fangletenstrasse Probleme geschaffen, die sich vermehrt in Staus äussern können. Wie das im BGK erwähnt ist, wird die Ausfahrt aus dem Gussareal deswegen absehbar erschwert. Sie rufen nach baulichen Massnahmen, die unnötig sind.

Eine Begründung für die Aufhebung der Parkierungsanlage nördlich der Fangletenstrasse fehlt im BGK.

9. Solistrasse
Es ist anzustreben, die Strasse durchgängig mit mindestens 6.5 Meter Breite und mit beidseitig vorhandenen zwei Meter breiten Trottoirs zu bauen.

Die Unterbindung des Motorisierten Idividualverkehrs (MIV) Richtung Stadt ist keine Lösung, zumal sie der Fangleten- und Schaffhauserstrasse, wie schon erwähnt, mehr Verkehr beschert. Das Ändern des Vortrittsregimes bei der Verzweigung Soli- / Fang-letenstrasse (im rechten Winkel) ist nachvollziehbar, auch wenn im südlichsten Teil keine Einbahnstrasse realisiert wird. Die angedachte Fahreinschränkung (Einbahn) ist jedoch nicht sinnvoll, drängt sich auch nicht auf und soll im Zusammenhang mit dem Bau eines Kreisels auf der Schaffhauserstrasse nochmals überprüft werden. Die Bewohner des Quartiers haben ein Recht, ohne Umwege ins Stadtzentrum zu gelangen. Es stellt sich die Frage, ob sie über diese einschneidende Massnahme befragt wurden?

10. Schützenmattstrasse
Keine Bemerkungen.

11. Erschliessungsstrasse Vetropackareal
Das BGK sagt sehr wenig oder gar nichts über diese neue Strasse aus. Nur im Zusammenhang mit den beiden Verzweigungen Schützenmatt- und Schaffhauserstrasse werden die Verkehrsqualitätsstufen (VQS) erwähnt. Diese Strasse ist doch auch Bestandteil des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes Bülach Nord. Während in einigen Punkten das BGK recht tief ins Detail geht, sind in anderen nur sehr vage Einzelheiten zu finden. Dies trifft vor allem für die Strasse um das Vetropack-Areal zu. Hier kann man sich fragen, ob diese Strasse mit derjenigen vom Güterbahnhof überhaupt verbunden werden soll (auf Seite 33 erwähnt und in den Plänen aufgeführt). In 4.2 Ziele BGK an den Verkehr wird festgehalten, dass die Abwicklung des Verkehrs der Entwicklungsgebiete über den Knoten Schaffhauser- / Fangleten- / Schützenmattstrasse abzuwickeln sei. Somit wäre es sinnvoll wenn sie autonom als Erschliessungsstrasse mit Anschluss an die Schützenmattstrasse erstellt wird. Wird sie jedoch mit dem Gebiet Güterbahnhof verbunden, zieht sie unweigerlich auch Durchgangsverkehr an. Und sollte sich ausserdem zeigen, dass in dieser Überbauung (Vetropack-Areal) zu wenig Parkplätze realisiert wurden, dann wird es wahrscheinlich, dass die P+R-Anlage vom Bahnhof Ost als Ausweg und zum Nachteil der Bahnbenützer benutzt wird.

12. Schlussbemerkungen
Die Berechnungen über Quell- und Zielverkehr für das Gebiet Bahnhof Ost (SBB) zwischen Schaffhauserstrasse und Güterbahnhof sind illusorisch, so lange nichts darüber bekannt ist, wie viel und was für Benutzer in die geplanten Bauten einziehen.
Das BGK gibt überhaupt keine Auskunft, ob beim Bahnhof Ost die Kapazitäten der P+R-Anlagen beibehalten, erhöht oder vermindert werden. Auch die Angaben im Schlussbericht Testplanungen Bülach Nord helfen da nicht weiter. Zahlen sind mehrere genannt, die aber nicht gesichert sind. Umso interessanter wäre es, wenn im BGK stehen würde, was in diesem Bereich vorgesehen ist.
Wie im Schlussbericht Testplanungen Bülach Nord erwähnt wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Darüber gibt das BGK ebenfalls keine Auskunft. Es ist noch so viel Unbekanntes im Spiel, dass man unweigerlich zur Überzeugung gelangt, dass das BGK allzu überstürzt vom Stadtrat verabschiedet wurde. Wenn nun endlich die Planung der Querverbindung von der Schaffhauser- zur Hochfelderstrasse über die Gleise angestossen wird, dann wird das erhebliche (positive) Veränderungen der Verkehrsströme in Bülach Nord, aber auch im Zentrum zur Folge haben.
Zum Schluss gebe ich dem Erstaunen Ausdruck, dass das BGK anscheinend ohne ein Gremium zustande gekommen ist, in dem Bülacher Bürger und Bewohner der betroffenen Gebiete Einsitz hatten. Jedenfalls geht das nicht aus dem Dokument hervor. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass bei einem solchen wichtigen politischen Sachgeschäft die Mitsprache des Gemeinderates nicht schon im Vorfeld des parlamentarischen Prozesses gewährleistet ist.

Das BGK Bülach Nord nimmt bezüglich des Verkehrs zu wenig Rücksicht auf kommende und bereits heute erkennbare Entwicklungen.

Anträge

I. Unter dem Gesichtspunkt einer neuen Ost-West-Strassenverbindung (Punkt 1) ist das BGK von Grund auf neu zu beurteilen. Dies erfordert auch eine entsprechende Anpassung des Gesamtverkehrskonzeptes.

II. Die Einwendungen in den übrigen Punkten sind zu berücksichtigen, wenn es zur Realisierung von Ausbauprojekten der involvierten Strassen geht.

 

Mit freundlichen Grüssen

gez. R. Meister

 

Ruedi Meister
Mitglied BSB-Verkehrsteam
Dammstrasse 5
8180 Bülach

 

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