Stadt Bülach hat Pfändungsbeamten zu Unrecht entlassen

 

Stadt Bülach hat Pfändungsbeamten zu Unrecht entlassen.
Meinung der BSB zum Artikel vom 26. Juni 2018, erschienen im Zürcher Unterländer.

«Stadt Bülach hat Pfändungsbeamten zu Unrecht entlassen»
Das Gerichtsurteil (liegt der BSB vor), welches im Fall des entlassenen Pfändungsbeamten ausgesprochen wurde wirft doch einige Fragen auf.
Aus diesem Grund hat die BSB eine Interpellation über ihre Gemeinderäte eingereicht um Antworten zu erhalten. U.a. interessiert uns,

  • wie hoch der finanzielle Schaden tatsächlich ist
    und
  • ob aufgrund dieses Urteils noch zusätzliche Risiken (beispielsweise Zivilklagen) zu erwarten sind.

Ebenfalls interessant wäre es zu erfahren, wie sich die Stadt zu der Aussage ihres Stadtschreibers stellt.
Denn trotz des klaren Gerichtsurteils gab der Stadtschreiber folgende Aussage zu Protokoll:
«Die Stadt würde heute wieder gleich handeln».
Es ist für die BSB mehr als irritierend, wenn nach einem Gerichtsurteil ein Entscheid in dieser Arroganz und Unbelehrbarkeit kommentiert wird. Mit dieser Aussage stellt sich der noch amtierende Stadtschreiber stellvertretend für die Stadt über das geltende Gesetz.

Das Gericht hat wie vorausgehend der Bezirksrat aufgrund der vorliegenden Fakten ein Urteil gefällt und diese sind in einem Rechtsstaat zu akzeptieren. Wertvoller wäre es doch, wenn er die Bevölkerung orientieren würde, wie künftig solche Fälle verhindert werden können und welche Massnahmen ganz konkret getroffen werden, um solche Desaster künftig zu verhindern. Die Reaktion lässt aber leider erahnen, dass nicht einmal im Ansatz an eine Verbesserung gedacht wird. Aufgrund des Urteils und der Reaktion von Herr Mühlethaler muss angenommen werden, dass dringender Handlungsbedarf angezeigt ist.

Ob der heutige Stadtschreiber die richtige Person ist, um die notwendigen Verbesserungen zu erwirken darf bezweifelt werden.

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