GR- und Medienmitteilung betreffend Aufarbeitung „Wydhof“

 

Nachdem die Medien den Text der Rechnungsprüfungskommission RPK nur teilweise veröffentlicht haben, stellt die BSB den vollen Text der RPK auf die Homepage, damit die geneigten BürgerInnen genau erfahren, was in unserem Rathaus abläuft.


 

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 16.Januar 2017 hat die RPK die vorliegenden Unterlagen zum Kauf der Liegenschaft Wydhof, inkl. Ökonomie- und Wohngebäude, geprüft. Grundsätzlich begrüsst die RPK die Tatsache, dass der SR zur Aufarbeitung des Falles eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung durch eine juristische Fachperson in Auftrag gab. Die vorliegenden Unterlagen trugen erheblich zum besseren Verständnis und zur Beurteilung des offensichtlich komplexen Falles bei.

Die RPK bedauert aber gleichzeitig, dass aktuell keine PUK einberufen werden kann, da dies zurzeit in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Sobald das neue Gemeindegesetz in Kraft tritt, ist zwingend auch eine PUK vorgesehen. Der Gang zum Bezirksrat scheint der RPK aufgrund ihrer Erkenntnisse aus vergangenen Beschwerden als wenig probates Mittel.

Im Grundsatz weist die RPK darauf hin, dass der damalige Gesamt-SR (fünf von sieben Mitgliedern sind aktuell nach wie vor im Amt) als Kollegialbehörde diesem Kauf zugestimmt hat und somit auch als Gesamtgremium in der Verantwortung steht. Die Stadtratsbeschlüsse sind in den beiden Jahren 2013/2014 erfolgt.

Die RPK hält ebenfalls fest, dass der Stadtrat den Kauf mit sämtlichen Verträgen im Rahmen seiner eigenen Kompetenz, d.h. ohne Wissen des Gemeinderates und deren Kommissionen inkl. RPK behandelt und abgeschlossen hat.

Der augenfällig wichtigste Kritikpunkt der RPK ist die absolut unzulängliche Prüfung des Dossiers durch den damaligen Gesamtstadtrat. Aufgrund der vorliegenden Sachverhaltsermittlung ist ersichtlich, dass der SR die Prüfung des Dossiers in geradezu grobfahrlässiger Manier unterlassen bzw. die Prüfung nicht annähernd seriös vollzogen hat. Einen anderen Schluss lässt die Datenlage leider nicht zu.

Des Weiteren weist die RPK darauf hin, dass die Folgen der verschiedenen Verträge für die Stadt äusserst unvorteilhaft sind – insbesondere verweisen wir auf den erheblichen finanziellen Schaden, der der Stadt durch diesen unsorgfältig gefällten Entscheid des Kaufs einer landwirtschaftlichen Liegenschaft (zumal nicht eine Kernaufgabe der Stadt) erwachsen ist.

Die Eckdaten des finanziellen Schadens sind wie folgt:

  • Aufgrund der vorliegenden Zahlen zu Rendite/Ertragswert stellen wir fest, dass mit den gegebenen Rahmenbedingungen keine positive Rendite erwirtschaftet werden kann.
  • Zudem musste per 1.1.2016 auch noch eine Neubewertung des Finanzvermögens gemacht werden (Auflage des Gemeindeamtes), welche mit einem erheblichen Bewertungsverlust (gegen 1 Million CHF) einherging.
  • Ganz offensichtlich stimmte der Kaufpreis nicht mit dem Ertragswert überein und eine Wirtschaftlichkeit ist dadurch über die Dauer der Verträge, d.h. auf Jahrzehnte ausgeschlossen.

Die RPK nimmt die Aufarbeitung des Wydhof-Falles wohlwollend zur Kenntnis, kommt aber angesichts der Tragweite der Angelegenheit nicht umhin, die grobfahrlässige Geschäftsführung des damaligen Gesamtstadtrates abzumahnen und behält sich weitere rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit vor. In Zukunft – also sobald das neue Gemeindegesetz wirksam ist – wird die RPK nicht zögern, eine PUK einzuberufen, falls sich für die Stadt Bülach bei einem Geschäft finanzielle Nachteile aufgrund einer unseriösen oder leichtfertigen Geschäftsführung ergeben sollten.

Rechnungsprüfungskommission
Alfred Schmid                                                Romaine Rogenmoser
Präsident                                                       Aktuarin

20. Januar 2017

GR und Medienmitteilung betr. Aufarbeitung Wydhof Ein Klick auf das  links stehende Bild zeigt Ihnen den original Bericht der RechnungsPrüfungsKommission.
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