Einwendungen Ausbau Schaffhauserstrasse im Abschnitt Hardwald

 

Die Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt führt im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss §13 Strassengesetz eine Planauflage des Projekts „Ausbau Schaffhauserstrasse im Abschnitt Hardwald“ durch.

Einwendungen gegen das Strassenprojekt sind innert der Auflagefrist vom 30. April bis 3. Juni 2015 schriftlich an die Stadt Bülach, Abteilung Infrastruktur/Tiefbau, zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, einzureichen.

Ruedi Meister, Bülach, hat am 26. Mai 2015 fristgemäss von diesem Recht Gebrauch gemacht und die zuständige Behörde ersucht, die nachfolgenden Einwendungen und Vorschläge in Erwägung zu ziehen:

Einwendungen gegen das Strassenprojekt
Ausbau Schaffhauserstrasse im Abschnitt Hardwald“

 

Gemäss Durchgangsstrassenverordnung (741.272) handelt es sich bei der Schaffhauserstrasse durch den Hardwald um ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse (HVS) Nr. 4, die von Bargen – Schaffhausen – Bülach – Zürich und weiter über Zug – Luzern zum Brünig führt. Sie ist blau signalisiert und steht unter Bundeshoheit.

Mit dem Umbau der Schaffhauserstrasse durch den Hardwald in eine Autobahn, wird auf diesem Teilstück der Charakter der Durchgangsstrasse unterbrochen. Auf der richtungsgetrennten Autobahn werden neue Benutzungsvorschriften greifen. Fahrzeuge, die 80 km/h nicht erreichen können oder dürfen, sind auf der Autobahn nicht zugelassen (Ausnahme: Unterhalt und Ausnahmetransporte). Verkehrsteilnehmer, die die Autobahn nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, haben keine Möglichkeit mehr, in zumutbarer Nähe eine Strasse mit normgerechten Ausmassen zu benützen. Das Teilstück der HVS 4 durch den Hardwald muss ersetzt werden. Es gibt keinen Grund vom Gesetz bzw. der Verordnung abzuweichen.

In der vorliegenden Planauflage wird unter 3.4.5 Langsamverkehr hingewiesen, dass der bestehende Radweg aufgehoben und die Veloführung ab dem Kreisel Chrüzstrass östlich vom Hardwald auf bestehenden Strassen und Wegen neu geregelt werde. Hierzu werde ein eigenständiges Projekt erarbeitet.

Es genügt nicht, nur für den Langsamverkehr eine Ersatzlösung über die Solistrasse zu schaffen. Diese wie auch die Fangletenstrasse können mit ihren heutigen Ausbaustandards weder die Anforderungen für den Langsamverkehr noch der Durchgangsstrasse erfüllen. Die Verkehrssicherheit würde ohne Ausbau sträflich vernachlässigt.

Es ist falsch, wenn die Angelegenheit Radweg in einem separaten Projekt erarbeitet wird. Die Verlegung des Radweges wird durch den Bau der Autobahnanlage im Hardwald notwendig und ist so eng damit verbunden, dass sie auch im Rahmen der Einheit (der Materie) behandelt werden muss. Es interessiert schon jetzt, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schaffhauserstrasse, wo der zukünftige Radweg, aber auch die eigentliche Ersatzstrecke der Hauptverkehrsstrasse (HVS 4) durch geführt werden soll. Da genügt es nicht, wenn es erst in einem späteren eigenständigen Projekt geregelt wird. Die Verlegung des Langsamverkehrs ist so nebensächlich erwähnt, dass daraus auch nicht klar wird, ob der Kanton für den Radweg überhaupt noch etwas investieren oder ob er einfach Gemeindestrassen in Anspruch nehmen will.

In der jetzt erfolgten Planauflage wird ein Ersatz der Hauptverkehrsstrasse überhaupt nicht erwähnt. Im Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) des Grossprojektes Bülach-Nord ist die Verlegung der regionalen Radroute nur marginal erwähnt und die Ersatzlösung für den Verkehr der HVS 4 sucht man vergebens. Auch im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Bülach fehlt ein Hinweis, wo die HVS 4 nach der Verlängerung der Autobahn A 51 durch den Hardwald zu liegen kommt.

Noch ist in Bülach-Nord viel in der Schwebe. Auch wird der Ausbau auf vier Streifen im Hardwald (noch) nicht die optimale Wirkung zeigen, die sich viele versprechen. Der Stauraum wird zwar grösser, der tägliche Stau aber nur nordwärts verschoben, so lange die Umfahrung Eglisau noch nicht verwirklicht ist. Ganz bestimmt aber mit den geplanten Lichtsignalanlagen auf der Durchgangsstrasse durch Eglisau. Eine Verbesserung der Situation kann wohl einstweilen mit dem neuen Kreisel Chrüzstrass erwartet werden, weil sich die Fahrzeuge auf den verschiedenen Zufahrten weniger behindern werden.

Nach wie vor wird sich ein Störfall im Hardwald – gemeint sind alle Vorfälle, die massive verkehrliche Störungen auslösen – sofort auf das untergeordnete Strassennetz, vornehmlich im nördlichen Stadtteil von Bülach auswirken. Darum ist der Ersatz der HVS 4 in der Planauflage fest zu schreiben und mit einem entsprechenden Projekt zu ergänzen.

 

Eine Ausbauvariante steht in Form einer Etappierung noch im Raum. Die vorgegebenen Projektziele können auch unter dem Aspekt der fehlenden Umfahrung von Eglisau erreicht werden, wenn nur der geplante Kreisel Chrüzstrass gemäss Projekt gebaut und die Strasse und der Veloweg durch den Hardwald im Ist-Zustand noch weiterhin belassen würden. Am nördlichen Ende des Hardwaldes wäre die Schaffhauserstrasse jedoch bis zum Kreisel (ca. 300 Meter) auf zwei Streifen zu erweitern. Diese Variante würde praktisch den gleichen Effekt erreichen. Sie hätte aber den Vorteil, dass sie mit wesentlich weniger Aufwand und Kosten realisiert werden könnte. Sie wäre auch offen für Optionen, die sich durch die Verlegung der HVS 4, das Projekt Eglisau-Umfahrung, aber auch mit dem Entstehen des Stadtteils Bülach-Nord noch ergeben werden. Und schliesslich sind im Projekt Hardwald selbst noch einige Fragen offen, die konstruktive Bedenkzeiten durchaus ertragen könnten.

 

Die Einwendung Ausbau Schaffhauserstrasse im Abschnitt Hardwald als pdf – Dokument in separatem Fenster.