Bülach-Nord: Autos dürfen Garage pro Tag nur 2 x verlassen!

Überbaung Bülach Nord

Im Empfang der ZKB liegen unter anderen die Gratis-Verkaufsprospekte der Allreal für die sich im Bau befindlichen Wohnungen in Bülach-Nord auf. Holen Sie sich ein Exemplar und lesen Sie den letzten Abschnitt auf Seite drei! Wer dies tut, wird diese Sätze noch ein/zwei/dreimal in sich hineinsaugen:„Einerseits wurde die Anzahl Parkplätze reduziert und anderseits werden die zulässigen Fahrten (benzin-/dieselgetriebene Fahrzeuge) limitiert. Bei den Eigentumswohnungen sind durchschnittlich zwei (2) Fahrten pro Parkplatz und Tag zulässig……“

Offensichtlich wird jede Ausfahrt aus der Tiefgarage überprüft und fehlbare Lenker ab dreimaliger Ausfahrt wohl sanktioniert. Ferner darf man davon ausgehen, dass diese Regelung auf die umliegenden Quartiere ebenfalls einen grossen Einfluss haben wird. Wer keinen Parkplatz hat oder seine Fahrten aufgebraucht hat, der wird sein Fahrzeug sonst wo abstellen.

Wer hätte gedacht, dass knapp dreissig Jahre nach dem Ende der DDR solcher Dirigismus in der Schweiz Einzug hält? Der Bülacher Stadtrat macht unrealistische Gesellschaftspolitik anstelle einer vernünftigen Verkehrspolitik.

Andernorts in Bülach werden Bauherren eine Mindestzahl von Parkplätzen verfügt, ansonsten sie bedeutende Abgaben für die fehlenden Plätze (vornehmlich in der Altstadt) zu entrichten haben.

 

Beobachter-Stadt-Bülach BSB