BSB November 2013

 

November 2013

Die BSB listen auf, welchen konstruktiven Vorschlägen sie zum Durchbruch verhelfen wollen:

  • Das Gesamtverkehrskonzept muss nochmals überarbeitet werden. Es soll, um auch genügend tragfähig zu sein, zwingend im Parlament beraten und verabschiedet werden. Das Projekt Zentrumsdurchfahrt muss bis dahin sistiert werden. Die BSB unterbreiten in wenigen Tagen entsprechende Vorschläge.

  • Die teure Wirkungsorientierte Verwaltungsführung WOV ist auf eine pragmatische Geschäftsführung umzubauen, womit der überdimensionierte Verwaltungsapparat (75 neue Vollzeitstellen in nur zwei Legislaturperioden) wieder auf normale Verhältnisse zurückgebaut werden kann. Der Umbaustart erfolgt zweckmässigerweise mit einem generellen Personalstopp.

  • Das Zentrale-Stadtverwaltungs-Gebäude ZVG ist Voraussetzung für eine effiziente Verwaltungsorganisation. Das Hertiareal ist klar der falsche Standort, dort müssen zuerst die Verkehrsverhältnisse gelöst und der Quartierplan erstellt werden. Das dauert noch viele Jahre (siehe Gesamtverkehrskonzept). Ein sehr geeigneter Standort besteht auf stadteigenem Land bei den Tennisplätzen, mitten in der bereits bestehenden öffentlichen Infrastruktur mit genügend und bereits vorhandenen Parkplätzen.

  • Auf dem seit 1996 eingezonten und sich im Besitz der Stadt befindlichen Areal in den Hagenbuechen soll endlich und mit Effort ein realistisches Sportanlagenprojekt vorgelegt werden, nachdem die sehr teuren Fehlplanungen der letzten Amtsperioden gescheitert sind. Damit können mit vertretbaren finanziellen Mitteln die Bedürfnisse sehr vieler Sportvereine erfüllt werden. Die Grosssporthalle Hirslen ist wegen fehlenden Parkplätzen und ungeeignetem Untergrund ohne massive Steuerfusserhöhung nicht finanzierbar. Eine ebensolche Halle kann in Hagenbuechen zum halben Preis realisiert werden und, zusammen mit den dort ebenfalls anzusiedelnden Fussballplätzen, durch Verkauf der heutigen eingezonten Fussballfläche (Wert ca. 24 Millionen Franken) grösstenteils finanziert werden.

  • Wenn die neue Organisation aufgegleist ist, muss die Gemeindeordnung überarbeitet werden.